Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Savage-Wear/Heidi Pulkkinen Personengesellschaft
für Privatkunden/Verbraucher
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1. Geltungsbereich
Aufträge werden nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Soweit die nachstehenden Bedingungen keine anderweitige Regelung treffen, finden die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie ergänzende Anwendung.
2. Angebote und Abschlüsse, Abtretungsverbot
Die Katalogangaben oder Angaben in elektronischen Medien (insb. auf der Webseite) stellen keine Angebote sondern lediglich Produkt- und Preisinformationen dar. Die Bestellung kann als Angebot nach Wahl von Savage-Wear durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung angenommen werden. Savage-Wear ist berechtigt, einen Auftrag teilweise abzulehnen; der Liefervertrag kommt in dem angenommenen Umfang zustande, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Ware widerspricht.
3. Widerrufsrecht des Bestellers
Die Bestellung wird erst wirksam, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Warenlieferung widerrufen wird. Anstelle des Widerrufs hat der Besteller auch die Möglichkeit, die Waren innerhalb der Widerrufsfrist zurückzugeben. Die Frist beginnt erst mit Erhalt der Warenlieferung. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder Rücksendung an Savage-Wear - Heidi Pulkkinen c/o Heim - Gubener Straße 29 - 10243 Berlin. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Dies betrifft auch Hygieneartikel und damit im Falle von Savage-Wear auch Latex, welches im Regelfall direkt auf der Haut getragen wird. Eine wirksame Rückgabe erfolgt auf Kosten und Gefahr von Savage-Wear. Rücksendungen sind zwingend zu frankieren. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Kosten für die Rücksendung von bestellten Waren trägt der Besteller, wenn der Wert der Ware 40,- Euro unterschreitet, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Der Besteller ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Warenlieferung eingetreten ist und diese Umstände von dem Besteller zu vertreten sind, d. h. bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Sofern der Besteller die Ware vor der Ausübung seines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hat, hat der Wertersatz für die hierdurch verursachte Verschlechterung zu leisten. Dies kann der Besteller dadurch die Nichtingebrauchnahme der Ware bis zum Widerruf oder Rücktritt verhindern, das Recht der Bestellers die Ware zu prüfen bleibt hiervon unberührt. Beschädigungen müssen vor der Rücksendung Savage-Wear mitgeteilt werden, da Savage-Wear sonst die Rücksendung nicht anerkennen können und unfrei an den Käufer zurücksendet. Ware die Savage-Wear nach Rücksendung nicht mehr als neu verkaufen kann, nimmt Savage-Wear nach Rücksprache mit Preisnachlass entgegen.
4. Rücktritt
Savage-Wear ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die bestellte Ware ohne Verschulden von Savage-Wear nicht verfügbar ist. In diesem Fall wird Savage-Wear den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich erstatten.
5. Lieferungen
Savage-Wear fertigt die Ware nach Bestellung. Die Lieferung erfolgt im Regelfall mit einer Frist von maximal vier Wochen nach Zahlungseingang, bei Maßanfertigungen und/oder Sonderwünschen kann dies jedoch länger dauern. Der Savage-Wear bemüht sich, Fristen und Termine einzuhalten und Bestellungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Lieferzeitangaben sind jedoch unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Savage-Wear die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, hat Savage-Wear auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere nachträglich eingetretene Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen u.ä.. Solche Schwierigkeiten berechtigen Savage-Wear, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.
Bei Überschreiten der angekündigten Lieferzeit kann der Kunde von der Bestellung zurücktreten, allerdings muss er Savage-Wear eine letzte Nachfrist von 14 Tagen gewähren. Ist eine Lieferung nach Ablauf dieser vom Kunden gestellten Nachfrist nicht möglich, gilt die Bestellung als storniert.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Bestellers per Post. Sollte es zu Teillieferungen kommen, übernimmt Savage-Wear die zusätzlichen Verpackungs- und Versandkosten. Wegen der Gefahr des Beschädigung auf dem Postweg wird zur Sicherheit empfohlen, bei der Bestellung anzugeben, dass die Lieferung gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zusätzlich versichert werden soll.
6. Zahlung, Zahlungsverzug, Abnahmeverzug
Savage-Wear liefert gegen Vorkasse oder Nachnahme. Savage-Wear ist nicht zur Vorleistung verpflichtet. Wenn Savage-Wear gegen Rechnung liefert, tritt Verzug mit der Folge der Entrichtung von Verzugszinsen 14 Tage, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. Für den Fall des Verzugs berechnet Savage-Wear Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens von Savage-Wear wird hierdurch nicht berührt.
Befindet sich der Besteller in Abnahmeverzug, ist Savage-Wear nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn auch eine gesetzte Nachfrist verstreicht. Bei Verzug ist Savage-Wear berechtigt, die Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gewertet werden darf, und die Ware zurückzuhalten, bis Zahlung erfolgt.
Bei Verzug berechnet Savage-Wear pro Mahnung für die entstehenden Porto-, Papier, Drucker-, Mahn- und sonstige Verwaltungskosten Euro 6,-. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, Savage-Wear nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Wir behalten uns vor, fällige Forderungen an Dritte abzutreten. Der Käufer erklärt hiermit, bei Zahlungsverzug durch Inkasso entstehende Kosten voll zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzugs stimmt der Käufer auch der Übermittlung und Veröffentlichung der Kundendaten an Kreditschutzvereine wie z.B. der Schufa zu.
Wir behalten uns vor, Kunden, die gegen unsere Versandbedingungen verstoßen haben, nicht zu beliefern.
Der Käufer verpflichtet sich, uns bis zur völligen Begleichung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag Veränderungen der persönlichen Daten (z.B. neue Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) umgehend mitzuteilen. Wird dies versäumt, erklärt er sich einverstanden, die Kosten, die durch Adressermittlung entstehen, in voller Höhe zu tragen. Wenn zum Zeitpunkt der Bestellung ein Umzug geplant ist und sich die Adresse voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Monate ändert, teilt der Kunde uns dies bei der Auftragsvergabe mit.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich Savage-Wear das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
8. Gewährleistung und Haftung, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Savage-Wear gewährt Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Savage-Wear haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder zweckfremde Verwendung der Produkte entstehen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes bleiben hiervon unberührt.
Für Materialfehler gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Übergabe an.
Innerhalb der genannten Frist ist ein Umtausch oder eine Preisminderung grundsätzlich nur unter Vorbehalt möglich. Im Falle berechtigter Mängelrügen ist Savage-Wear wahlweise zur Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des Rechnungsbetrages berechtigt. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung des Preises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Vom Umtausch ausgeschlossen sind Hygieneartikel, Perücken, Strumpfwaren, Latexartikel, Unterwäsche, Korsetts und andere Kleidung, die ohne Unterwäsche getragen wird, sowie verschmutzte oder schon getragene Kleidung. Die Gewährleistung setzt voraus, dass die gelieferte Ware ordnungsgemäß gelagert und behandelt wurde - Wir senden auf Wunsch gerne Pflegehinweise zu. Latexkleidung darf nur mit von Savage-Wear empfohlenen Reinigungsmitteln behandelt werden und muss laut Anleitung (siehe Latexpflegetipps) gelagert werden. Alle von uns angebotenen textilen Kleidungsstücke sind aus Fetischmaterialien und dürfen nur vom Fachmann (bzw. Handwäsche mit Feinwaschmittel wenn entsprechender Pflegehinweis eingenäht ist) gereinigt werden.
Die Teile, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Elastische Kleidungsstücke dürfen nicht überdehnt werden. Geplatzte Nähte aufgrund zu klein bestellter Größen sind kein Gewährleistungsgrund. Gewährleistungsrücksendungen sind anzukündigen, da sie sonst nicht angenommen werden können. Rücksendungen sind ausreichend zu frankieren. Unfreie Rücksendungen werden von Savage-Wear abgewiesen. Falls die Ware bereits bezahlt wurde, benötigt Savage-Wear Konto, Kontoinhaber, Bank und Bankleitzahl, auf welches Savage-Wear das Guthaben überweisen kann.
Farbabweichungen in verkehrsüblichem Rahmen, z. B. drucktechnisch bedingt, stellen keinen Mangel dar.
Gegen Kaufpreisansprüche von Savage-Wear darf nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt oder die Annahme der Ware verweigert werden, wenn der Gegenanspruch des Bestellers nach Art und Höhe anerkannt, unstreitig oder rechtskräftige festgestellt ist. Die Abtretung von Forderungen gegen Savage-Wear aus diesem Vertragsverhältnis ist nur mit dessen vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
9. Datenschutz
Savage-Wear nutzt und speichert die auftragsbezogenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung ihrer Bestellung und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. In persönliche Daten kann jederzeit Einsicht genommen werden.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, sofern Besteller nicht Verbraucher ist oder wenn der AG keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat, oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11.4.1980.
11. Salvatorische Klausel